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Beitrag zum Missbrauchsgutachten Rechtsanwalt Lothar C. Rilinger

Aktualisiert: 15. Feb. 2022

10. Februar 2022


Benedikt XVI., das Missbrauchsgutachten und die Verantwortlichkeit von Kardinal Marx

„Die (kirchensteuerfinanzierte) Beweisführung in Sachen Benedikt ist schlicht und einfach eines Anwaltes unwürdig.“ Gastbeitrag von Rechtsanwalt Lothar C. Rilinger auf kath.net


München-Vatikan (kath.net) Das von Kardinal Marx, dem Erzbischof von München/Freising, in Auftrag und mit Kirchensteuern bezahlte Missbrauchsgutachten versucht mit Vermutungen und Wahrscheinlichkeitsannahmen zu beweisen, dass sich der damalige Erzbischof Ratzinger Verfehlungen in der Behandlung von Missbrauchsfällen schuldig gemacht und durch sein Handeln und Unterlassen Priester als Missbrauchstäter in verwerflicher Weise gedeckt haben soll. Auch wurde seine Glaubwürdigkeit insgesamt angezweifelt, weil er sich nach 42 Jahren nicht mehr an seine Teilnahme an einer für den Fall vollkommen belanglosen und unerheblichen Sitzung des Ordinariats München korrekt erinnern konnte. Er wurde deshalb öffentlich als „Lügner“ nicht nur abgestempelt, sondern sogar verurteilt, obwohl er sofort nach Erkenntnis seines Fehlers diesen korrigiert hat.

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