top of page

MITGLIED WERDEN - MITGLIED SEIN

Ordentliche Mitglieder des Vereines können natürliche Personen werden, die eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit, die sich zumindest in wesentlichen Teilen mit dem  thematischen Werk Joseph Ratzinger/Papst Benedikts XVI. befasst, bereits abgeschlossen haben oder daran arbeiten. Unter wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten sind in der Regel eine theologische oder philosophische Promotionsarbeit zu verstehen, aber auch sonstige wissenschaftliche Arbeiten, die grundlegend von der Theologie Joseph Ratzingers geprägt sind. Arbeiten aus anderen Fachbereichen können nach Einzelprüfung anerkannt werden. Die Nachweise (Bestätigung der Annahme als Promovend bzw. Habilitand, Darstellung des Projektes bei noch nicht abgeschlossenen Arbeiten, einschlägige Gutachten, zum wissenschaftlichen Austausch ausreichende Deutschkenntnisse) sind mit dem Aufnahmegesuch vorzulegen.

Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich und durch die Einreichung der entsprechenden Unterlagen zu beantragen. Nach einem Vorstellungsgespräch entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.

Juristische Personen können die Aufnahme in schriftlicher Form beim Vorstand beantragen. Sie werden durch einen Delegierten im Neuen Schülerkreis vertreten. Rechtlich unselbständige kirchliche Einrichtungen, die ähnliche kirchliche Ziele wie der Neue Schülerkreis verfolgen,  stehen im Rahmen dieser Bestimmung den juristischen Personen gleich.

Bei den bisherigen Mitglieder des 2008 neu gegründeten Neuen Schülerkreises reicht der formlose Antrag auf Mitgliedschaft, der nicht erneut geprüft werden muss.

Wer die Aufnahmekriterien nicht erfüllt, sich aber für die Ziele des Vereines einsetzen möchte, kann korrespondierendes Mitglied des Neuen Schülerkreises werden. Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen, der dann über den Antrag entscheidet.

bottom of page